Hier finden Sie alle relevanten Verträge zum Thema Netzanschluss.
Hinweis: Die HanseGas GmbH und ihre Vorgängerunternehmen sind der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b EnWG ohne Vorbehalt beigetreten.
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Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der HanseGas GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der HanseGas GmbH geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verbindung zwischen zwei Netzen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Netzbetreiber und der HanseGas GmbH geschlossen.
Gegenstand ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Gas ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der HanseGas GmbH geschlossen.
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